Die Stadt Duisburg hat mir einen Bußgeldbescheid zugeschickt. Das fand ich aber nicht gut. Das heißt: zunächst wurde mir eine Verwarnung zugeschickt. Dazu habe ich fristgerecht eine Stellungnahme abgegeben. Mit der Bitte, das Verfahren einzustellen. Keine Antwort bekommen, dafür aber einen Bußgeldbescheid. Da war ich aber richtig sauer. Dagegen musste ich Einspruch einlegen. Ich habe gleich noch eine Beschwerde mit abgeschickt. Das war natürlich „Privatvergnügen”. Der Einspruch und zuvor meine Stellungnahme zur Verwarnung waren es jedoch nicht. Die beiden Texte mussten sein – schon aus verwaltungsrechtlichen Gründen. Und die Zeit, die ich für diese beiden Texte aufgewandt habe, habe ich der Stadt Duisburg in Rechnung gestellt. Normal – oder?
Werner Jurga, 31.03.2008
Ratzfatz, am 04.04.2008 ist ein Schreiben im Briefkasten: Verfahren eingestellt. Technischer Defekt, konnte ja der Sachbearbeiter nicht für. Sorry !
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