Also, das Bußgeldverfahren wird eingestellt (siehe Schreiben unten). Ging ja flott: mein Einspruch vom 30.3., Einstellung datiert mit 2.4., heute (4.4.) bei mir angekommen. Das fluppt ja richtig – bei der Stadtverwaltung Duisburg! Wissen Sie Bescheid, wenn Sie mal etwas zu bemängeln haben: Einspruch einlegen und Zack! Drei, vier Tage später ist die Sache vom Tisch ... ... wenn Ihr Einspruch berechtigt ist, versteht sich. Und wenn Sie ... nein, nein, mit dieser Internet-Seite hier hat das nichts zu tun. Bestimmt nicht! Sollten Sie bei der Lektüre des Schreibens unten den Kopf schütteln, die Argumente teilweise für vorgeschoben halten, Schutzbehauptungen – nein, Sie dürfen mir glauben, die Sache ist ernster: alles spricht dafür, dass die Schilderung völlig zutreffend ist. Also: Herrn Zucca trifft keine Schuld. Solche Umstände passieren in einer Umgebung wie die der Stadtverwaltung Duisburg – nach eigenen Angaben: unvermeidlich.
Werner Jurga, 04.04.2008
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