Dr. Werner Jurga Beekstr.14 47228 Duisburg Tel.: 02065/679698 Werner@Jurga.de www.jurga.de
Dr. W. Jurga · Beekstr. 14 · 47228 Duisburg
Ordnungsamt der Stadt Duisburg z. Hd. J. Zucca Königstr. 63-65 47049 Duisburg
Duisburg, den 30.03.2008
221000210892 204
Ihr Schreiben vom 18.03.2008
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte/r J. Zucca,
über Ihren Bußgeldbescheid vom 18.03.2008 habe ich mich sehr geärgert.
Der Umstand, dass Sie auf meine Stellungnahme vom 17.02.2008 zu Ihrer Verwarnung vom 12.02.2008 überhaupt nicht geantwortet haben, bleibt mir ohnehin schon unbegreiflich. Entweder Sie lesen Ihre eMails nicht (Variante 1), oder Sie fanden mein Schreiben in der Sache irrelevant (Variante 2). Wie dem auch sei: mir fehlt für Ihr Verhalten jegliches Verständnis.
Variante 1: Finden Sie nicht auch, dass Beamte, die nicht einmal ihre Post bearbeiten, besser nicht mit hoheitlichen Aufgaben wie dem Verhängen von Bußgeldern betraut sein sollten ? Variante 2 hielte ich für noch schlimmer. Selbst für den – für mich schwer vorstellbaren – Fall, dass ich irgendeinen Aspekt übersehen haben sollte und die Verwarnung rechtens gewesen wäre: so darf die Stadt nicht mit Bürgern umgehen! Und schon gar nicht mit offensichtlich – ja: auch für Frau Antoszkiewicz gut sichtbar – außergewöhnlich Gehbehinderten. Ich wiederhole mich: ich bin wirklich sehr verärgert.
Und da Sie mir im Namen des Ordnungsamtes schreiben, haben Sie gewiss Verständnis dafür, dass ich den Amtsleiter über diesen Vorgang informiere. Und da Sie mir im Namen des Oberbürgermeisters schreiben, haben Sie gewiss Verständnis dafür, dass ich OB Sauerland über diesen Vorgang informiere. Und da ich Ihr Verhalten für skandalös halte, muss ich Sie um Verständnis bitten, dass ich auch die Öffentlichkeit wissen lasse, wie die Stadt mit einem Rollstuhlfahrer umspringt, wenn er – was zulässig ist – im eingeschränkten Halteverbot parkt, weil die acht Behindertenparkplätze in unmittelbarer Nähe alle besetzt sind. Übrigens: etwa zur Hälfte von Autos ohne Parkausweis.
Aber ich will fair sein: so lange ich von Ihnen keine Stellungnahme zu meinen Vorwürfen höre, stelle ich dies nur auf meine Webseite und informiere nur die Lokalpresse über diesen Vorgang. Allerdings kann ich nicht darauf verzichten, die mir durch Ihr Fehlverhalten entstandene Arbeit in Rechnung zu stellen. Freilich nicht für die „Öffentlichkeitsarbeit“, sondern für die verwaltungsrechtlich zweifellos notwendigen Schreiben (Stellungnahme vom 17.02.2008 und Einspruch vom 30.03.2008)
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Werner Jurga
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