Jugendgewalt

Die politische Internet-Zeitung aus Duisburg

Gestern Abend veranstaltete die Duisburger Junge Union (JU), also die CDU-Jugendorganisation, einen Informationsabend zum Thema „Jugendgewalt“. Als Referent war der Duisburger Polizeipräsident Rolf Cebin eingeladen – wogegen freilich überhaupt nichts einzuwenden ist. Ich war nicht anwesend, vermute aber, dass Herr Cebin ein sehr sachkundiger Referent ist.
Komisch nur: der JU gehe es, wie ihr Vorsitzender Krebs der Presse sagte, „nicht darum, drakonische Strafen auszusprechen“. Aber warum lädt man dann den Polizeipräsidenten ein und nicht etwa – nur mal so als Beispiel- einen Sozialarbeiter, Jugendgerichtspfleger, Streetworker oder so? Außerdem muss man den Termin mit dem Referenten ja schon vor ein paar Wochen klar gemacht haben, als die Koch-Kampagne auf Hochtouren lief. Wollten die Nachwuchs-CDU´ler etwa dem hessischen Parteifreund in den Rücken fallen – mit Hilfe des Polizeipräsidenten? Weiß die JU Duisburg, die ja gegen drakonische Strafen ist, überhaupt, dass in einem Rechtsstaat gar nicht die Polizei für das Strafmaß zuständig ist, sondern unabhängige Richter?
Fragen über Fragen, die nicht unser Problem sind, sondern eins für die CDU-Verantwortlichen. Es sei denn, JU-Vorsitzender Krebs hätte etwas geschummelt, und in den Reihen der Duisburger CDU, die ja immerhin einen Mosblech im Vorstand hat, wüchse eine autoritätsgläubige „law and order“ – Jugend heran, die später mal in unserer Stadt etwas zu sagen haben möchte. Dann wäre es schon unser aller Problem.

Werner Jurga, 07.02.2008

Was meint der Vorsitzende des Richterbundes ?

Zum Thema Strafmaß für jugendliche Täter hat die SPD-Parteizeitung „vorwärts“ den Vorsitzenden des Deutschen Richterbundes, Christoph Frank, interviewt.
Er fordert schnellere Gerichtsverfahren gegen straffällige Jugendliche. „Die Verfahrensdauer insgesamt von der Entdeckung der Tat bis zum Urteil kann und muss verkürzt werden,“ sagte Frank der Februar-Ausgabe des „vorwärts“. Höhere Jugendstrafen lehnte er ab. Im Folgenden können Sie Auszüge aus dem Gespräch lesen; das vollständige Interview finden Sie hier

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Seit 2007 Vorsitzender des Richterbundes: Christoph Frank.
Foto: “vorwärtsâ€

Herr Frank, gehen die deutschen Richter zu nachsichtig mit kriminellen Jugendlichen um?
Christoph Frank: Der Vorwurf ist unberechtigt. Er verkennt, dass Jugendliche von „ihren“ auf das Jugendrecht spezialisierten Richtern meist über eine längere Zeit begleitet werden. Die Richter versuchen vom ersten Kontakt an gerade bei Gewaltkriminalität konsequent mit den Möglichkeiten gegenzusteuern, die das Jugendrecht vorsieht. Das sind zunächst ambulante Maßnahmen, die aber durchaus wirksam sind und als echte Sanktion empfunden werden, weil sie aktive Mitarbeit des Jugendlichen erfordern.

Ambulant heißt: keine Haftstrafen?
Ja. Das sind Arbeitsstunden, das sind soziale Trainingskurse, Antigewalttrainings oder der Täter-Opfer-Ausgleich. Der Jugendliche muss sich dabei der Forderung stellen, seine Einstellung zu verändern. Das ist schwerer, als eine Geldstrafe zu bezahlen. Die nächste Stufe bei Gewalttätern ist schon nach geltendem Recht Jugendarrest bis zu vier Wochen. Wer dennoch weiter straffällig wird, muss mit Jugendstrafe rechnen.

Greift bei Intensivstraftätern noch der Erziehungsgedanke des Jugendstrafrechts?
Wenn ein Jugendlicher oder Heranwachsender als Intensivtäter bezeichnet werden muss, ist eine Jugendstrafe angezeigt, das ist überhaupt keine Frage. Die wird auch verhängt, beim ersten Mal und wenn eine günstige Prognose vorliegt, zur Bewährung. Die ist aber an strenge Weisungen und Auflagen geknüpft, bei deren Verletzung die Strafe im Gefängnis verbüßt werden muss.

Sie haben sich generell gegen höhere Jugendstrafen gewandt. Warum?
Es geht bei der jetzigen Diskussion um die Höchststrafe, nicht um die konkret ausgesprochenen Strafen. Wissenschaftlichen Studien belegen unsere praktische Erfahrung: Höhere Strafdrohungen bedeuten nicht automatisch höhere Abschreckung und damit weniger Kriminalität.

Statt für höhere Strafen setzt sich die SPD für schnelle Prozesse und Urteile
ein. Was halten Sie davon?

Das ist absolut richtig. Die Verfahrensdauer insgesamt von der Entdeckung der Tat bis zum Urteil kann und muss verkürzt werden. Dazu muss die nachweislich ungenügende Personalausstattung, beginnend bei den Jugendbehörden über die Polizei bis zu den Staatsanwaltschaften und Gerichten verbessert werden. Uns fehlen in Deutschland nach Berechnungen der Justizverwaltungen etwa 4000 Richter und Staatsanwälte. Reagiert die Politik nicht, nimmt sie sehenden Auges die jetzt beklagten Mängel bei der Strafverfolgung in Kauf.

 

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